Sie brauchen Unterstützung, um weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden leben zu können? Oder Sie pflegen einen Angehörigen und benötigen dabei zunehmend Hilfe? Dann sind Sie bei SHDO Ambulant an der richtigen Adresse.
Unser Leistungsspektrum – unser Versprechen für Sie
- Häusliche Pflege und Behandlungspflege
Dieses Angebot richtet sich an alle, die sich zu Hause nicht eigenständig pflegerisch versorgen können oder Unterstützung bei verordneten Leistungen des Arztes brauchen.
Zur Häuslichen Pflege gehören beispielsweise
- Waschen, Duschen oder Baden
- Haar- und Mundpflege
- Hilfestellung beim Aus- und Anziehen der Kleidung
- Zubereiten der Mahlzeiten
- Lagern bzw. Mobilisation
- pflegerische Betreuung
Die Kosten der Häuslichen Pflege übernimmt bereits ab dem Pflegegrad 2 die Pflegeversicherung.
Die Behandlungspflege umfasst unter anderem
- Die Behandlung von Wunden
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Injektionen (z.B. Insulin oder Heparin)
- Blutzuckermessung
- Medikamentengabe oder Stellen der Medikamente im Wochendispenser
- medizinische Einreibungen
- Blutdruckmessung
- Augentropfen verabreichen
- Versorgung bei PEG
Alle Leistungen werden nach ärztlicher Verordnung zu Lasten der Krankenversicherung erbracht.
Verhinderungspflege
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause, stoßen immer häufiger an ihre Grenzen und brauchen dringend eine Auszeit? – Die Verhinderungspflege setzt bei Urlaub wie Krankheit der pflegenden Person ein. Wir vertreten Sie – mit all unserer Professionalität und Empathie.
Für die Verhinderungspflege steht Ihnen bereits ab einen Pflegegrad 2 von der Pflegekasse jährlich ein Betrag zur Verfügung, der direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden kann. Zusätzlich können 50% der Gelder, die für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, hier mitverwendet werden. Sie haben also pro Jahr ein größeres Budget, das von der Pflegeversicherung übernommen wird, wenn wir für Sie die Pflege übernehmen, damit auch Sie einmal ausspannen können.
Die Verhinderungspflege kann entweder für bis zu vier Wochen als sogenannte Leistungskomplexe oder auch stundenweise genehmigt werden. Das Gute dabei ist, dass das Pflegegeld weiterhin an Sie ausgezahlt wird.
Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Auch Versicherte des Pflegegrades 1 können von diesen Leistungen profitieren. Sie erhalten Unterstützung und Hilfen im häuslichen Umfeld in Form von Begleitung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Unterstützung von Aktivitäten, die der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen (Vorlesen, Spazieren gehen, zum Friseur begleiten…)
- Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags (Tagesstrukturierung, Beschäftigung, Haushalt)
- Anwesenheit einer Betreuungsperson, um emotionale Sicherheit zu geben
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht. Gelder, die nicht in Anspruch genommen wurden, werden auf die Folgemonate, ja sogar bis ins folgende Jahr übertragen.
Betreuung demenziell veränderter Menschen
Menschen, die aufgrund einer Demenzerkrankung in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind, aber zu Hause leben und bei denen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, können eine Betreuung in Anspruch nehmen.
Das Ziel ist es, ihre Lebensqualität zu verbessern, ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die Folgen der Einschränkung durch die Erkrankung zu mildern.
Angebote und Aktivitäten können sein:
- Förderung der Motorik und Bewegung
- Förderung geistiger Fähigkeiten
- Förderung der Alltagskompetenz
- Entlastung und Unterstützung der Angehörigen
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, muss ein zugelassener Pflegedienst eine Beratung in den eigenen vier Wänden vornehmen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
In diesem Gespräch nehmen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beratung zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation vor, bieten Hilfestellung und erstellen zum Schluss eine Kurzmitteilung an die Pflegekasse. Darin wird beurteilt, ob die häusliche Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sichergestellt sind.
Diese Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen und bilden damit die Grundlage für die Weiterzahlung des Pflegegeldes.
Wahlleistungen
Im Rahmen der Wahlleistungen übernehmen wir gerne auch weitere Aufgaben, die von der Pflegeversicherung nicht nach Leistungskomplexen vergütet werden.
Das heißt beispielsweise:
- Wir schauen regelmäßig bei Ihnen nach dem Rechten
- Wir kaufen für Sie ein (z.B. Wocheneinkauf nach Einkaufszettel)
- Wir erleichtern Ihren Alltag (z.B. Blumen gießen, Briefkasten leeren, Rollläden öffnen und schließen)
- Wir übernehmen Hol- und Bring dienste (z.B. Post, Brötchen, Zeitung)
- Wir unterstützen Sie beim Umgang mit Hausarzt und Apotheke (z.B. Gesundheitskarte einlesen, Verordnungen und Rezepte abholen)
NEU: Unser Haushaltsservice
Ab sofort unterstützen wir Sie auch im Haushalt
Es fällt Ihnen immer schwerer, Ihre Wohnung regelmäßig zu reinigen?
Sie würden sich freuen, wenn Sie jemand bei der Wäsche unterstützen würde?
Und das Einkaufen wird auch immer mühsamer?
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne auch im Haushalt! Diese Leistungen erbringen in bekannt guter SHDO-Qualität unsere Kolleginnen und Kollegen der SHDO Service GmbH. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen hierfür ein monatliches Budget zur Verfügung. Was darüber hinaus geht, berechnen wir Ihnen zu fairen Preisen. Versprochen.
Interessiert? Dann melden Sie sich bei uns.
Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne rund um das Thema ambulante Pflege. Lassen Sie sich beraten – natürlich unverbindlich und kostenlos!

SHDO Ambulant
Pflegedienstleiter Martin Strehlau
E-Mail: m.strehlau@shdo-ambulant.de


















