Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Man spricht von einer Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Dieser Bedarf kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen:

  • Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch Hilfe benötigt wird und etwas Zeit zur Genesung erforderlich ist
  • Wenn eine pflegebedürftige Person von den Angehörigen betreut wird und diese einen Erholungsurlaub benötigen
  • Wenn pflegende Angehörige selbst erkranken und dadurch an der Pflege gehindert sind
  • Wenn die Wohnung von pflegebedürftigen Personen renoviert oder behindertengerecht umgebaut wird
  • Wenn die Entscheidung, mittelfristig in eine Senioreneinrichtung ziehen zu müssen, ansteht und ein begrenzter Aufenthalt „zur Probe“ diese Entscheidung erleichtert

Der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung wird von der Pflegekasse bezuschusst. Alle anerkannt Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben die Möglichkeit, bis zu vier Wochen im Jahr einen Kurzzeitpflegeaufenthalt in Anspruch zu nehmen. Wenn darüber hinaus die Pflege schon länger als ein halbes Jahr von einem Angehörigen erbracht wird, besteht zusätzlich ein Anspruch auf Verhinderungspflege, der diesen Zeitraum nochmals um bis zu vier Wochen verlängern kann.

Die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege setzen sich aus drei Positionen zusammen:

  • Pflegeleistungen
  • Unterbringung und Verpflegung
  • Investitionskosten (Instandhaltung)

Die Pflegekassen bezuschussen die anfallenden Pflegekosten mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr. Für die Verhinderungspflege steht nochmals der gleiche Betrag zur Verfügung. Die übrigen Kosten müssen privat, wie in einem Hotel, selbst getragen werden. Wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, kann eine Förderung über das Sozialamt beantragt werden.

Falls bereits ein Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht, der bisher nicht oder nicht vollständig genutzt wurde, können auch diese Leistungen zur Finanzierung hinzugezogen werden.

Im Seniorenzentrum Rosenheim in Dortmund-Sölde stehen 14 Kurzzeitpflegeplätze in einer separaten Abteilung des Hauses zur Verfügung.

Im Seniorenwohnpark Burgholz in der Innenstadt Nord befindet sich eine separate Kurzzeitpflegeabteilung mit 12 Plätzen.

In allen anderen Häusern besteht die Möglichkeit, einen Kurzzeitpflegeplatz innerhalb eines bestehenden Wohnbereichs in Anspruch zu nehmen.

Folgende Standorte bieten diese Leistung an