Wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf, spricht man von Kurzzeitpflege. Diese kann aus unterschiedlichsten Gründen notwendig oder sinnvoll werden, zum Beispiel
- wenn eine pflegebedürftige Person von den Angehörigen betreut wird und diese einen Erholungsurlaub benötigen;
- wenn pflegende Angehörige selbst erkranken und dadurch an der Pflege gehindert sind;
- wenn die Wohnung von pflegebedürftigen Personen renoviert oder behindertengerecht umgebaut wird; oder
- wenn die Entscheidung ansteht, mittelfristig in eine Senioreneinrichtung ziehen zu müssen, und ein befristeter Aufenthalt zur Probe diese Entscheidung erleichtern soll.
Rehabilitative Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auch der ideale Ort, um nach einem Krankenhausaufenthalt wieder richtig auf die Beine zu kommen. Dafür sorgt in unseren solitären Kurzzeitpflegen im Seniorenzentrum Rosenheim und im Seniorenwohnpark Burgholz jeweils ein multiprofessionelles Team.
Das Trainingsprogramm für mehr Fitness im Alter, das wir zusammen mit Prof. Ingo Froböse entwickelt haben, erweist sich dabei als überaus hilfreich. Denn die Übungen, die unsere Gäste in der Kurzzeitpflege unter fachlicher Anleitung absolvieren, verbessern ihre Kraft und Ausdauer und damit auch das Gleichgewicht und die Koordination.
Und damit gehen unsere Gäste nach ihrem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege gestärkt nach Hause in dem Wissen, dass sie ihren Alltag wieder selbstständig und eigenverantwortlich bewältigen können.
Kosten
Der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung wird von der Pflegekasse bezuschusst. Alle anerkannt Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege-Einrichtung zu nutzen.
Wenn die Pflege schon länger als ein halbes Jahr von einem Angehörigen erbracht wird, besteht zusätzlich ein Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege.
Wenn Sie Fragen beispielsweise zur Finanzierung haben oder wir Ihnen bei den entsprechenden Anträgen helfen sollen, dann sprechen Sie uns bitte direkt an.
Kurzzeitpflege in den Einrichtungen der SHDO
Das Haus Luisenglück am Hombrucher Bogen verfügt über eine Abteilung für die Kurzzeitpflege mit acht Plätzen. – Ansprechpartnerin: Elzbieta Hoerner, Telefon 0231 7382-300, E-Mail e.hoerner@shdo.de
Der Seniorenwohnsitz Nord in der Schützenstraße 103 bietet sechs Plätze in der Kurzzeitpflege an. – Ansprechpartner: Martin Bittner, Telefon 0231 700780-98, E-Mail m.bittner@shdo.de
Das Seniorenzentrum Rosenheim in Dortmund-Sölde bietet 14 Kurzzeitpflegeplätze in einer separaten Abteilung an. – Ansprechpartnerin: Michaela Pelzer, Telefon 0231 44 20 44-12, E-Mail m.pelzer@shdo.de
Im Seniorenwohnpark Burgholz in der nördlichen Innenstadt befindet sich eine Kurzzeitpflegeabteilung mit 12 Plätzen. – Ansprechpartnerin: Ramona Meierotte, Telefon 0231 476419-10, E-Mail: r.meierotte@shdo.de
Alle anderen Einrichtungen der SHDO bieten Kurzzeitpflegeplätze innerhalb ihrer Wohnbereiche an.

















